Die staatliche Fixierung von Verordnungen zur Durchsetzung architekturbezogener Kunst lässt sich in Deutschland bis in die 1920er Jahre zurückverfolgen. Die »Kunst am Bau«-Programme – erstmals 1926 nachweislich eingefordert vom fünf Jahre zuvor gegründeten Reichswirtschaftsverband bildender Künstler, der die Beteiligung von Künstlern an den Bauprogrammen der Reichs- und Länderregierungen angeregte – waren ursprünglich eine soziale Maßnahme, um insbesondere Bildhauer und Kunsthandwerker zu unterstützen. Unter den Nationalsozialisten wurde »Kunst am Bau« zur Visualisierung des Allmachtsstrebens eingesetzt; folglich war ein entsprechender Prozentsatz der Bausumme für »Kunst am Bau« vorgesehen. Die Wichtigkeit der Bauplastik für die NS-Diktatur verdeutlichte Adolf Hitler, indem er in seiner Eröffnungsrede zur Deutschen Kunstausstellung 1939 ausführte, dass »Kunst am Bau« „nicht um seiner selbst willen als zwecklose Zutat, sondern sinnvoll in Beziehung zu dem Zweck des Gebäudes, zu den örtlichen Gegebenheiten und zur Umgebung gebracht wird.“ Otto Herbert Hajek hebt auf die unkritische Übernahme und Fortschreibung der Begrifflichkeit »Kunst am Bau« ab, wenn er sich vehement gegen diese Bezeichnung wehrt. Stattdessen fordert er eine „Kunst als Bau“, was noch deutlicher auf sein Verständnis von Kunst als integrales Element beim Neubau von Gebäuden hinweist, als der sehr allgemeine Begriff der »Kunst im öffentlichen Raum« bzw. der »Kunst im Raum der Architektur«.